Ausgangslage
Das neue Stromversorgungsgesetz StromVG (StromVV) ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz werden folgende Ziele angestrebt:
- Strommarktöffnung in zwei Schritten
- ab 1.1.2009 ist der Strommarkt für Kunden mit mehr als 100'000kWh/Jahr Strombedarf offen.
Diese Kunden können dann ihre elektrische Energie an einem beliebigen Ort einkaufen
- ab 2014 ist der Strommarkt für alle Stromkunden offen, sofern kein Referendum ergriffen wird.
Zu beachten ist, dass im liberalisierten Strommarkt nur der Energieteil dem Wettbewerb ausgesetzt
wird.
- Versorgungssicherheit
Die Versorgungssicherheit hat nach wie vor oberste Priorität und wird durch die nationale Netz-
gesellschaft swissgrid sichergestellt und über die Systemdienstleistung SDL finanziert.
- Neue erneuerbare Energien
Durch die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV wird die nachhaltige Stromproduktion und die
Energieeffizienz gefördert. Für die Koordination dieser Aktivitäten sind das Bundesamt für Energie BFE
und die nationale Netzgesellschaft swissgrid zuständig.
- Kostentransparenz
Durch die neue Gliederung des Strompreises wird die Kostentransparenz gefördert, so dass der Kunde
sieht wie sich der Preis zusammensetzt.
Strompreisgliederung:
- Energiepreis:
Was kostet der Strom mit seinen Komponenten Strommenge (kWh) und Leistung (kW)?
- Netznutzungsentgelt:
Was kostet die Nutzung des Stromnetzes (netzebenenabhängig)?
- Abgaben:
Diese Abgaben umfassen folgende Elemente:
- Systemdienstleistung SDL
Mit diesem Geld sorgt die nationale Netzgesellschaft swissgrid dafür, dass die Versorgungs-
sicherheit international und national gewährleistet ist.
- Kostendeckende Einspeisevergütung KEV
Im StromVG ist die Förderung von neuer erneuerbarer Energie ein Bestandteil und durch einen
Aufschlag von maximal 0.6 Rp/kWh finanziert. Der aktuelle Betrag richtet sich nach dem erfor-
derlichen Bedarf und wird vom Bundesamt für Energie BFE ermittelt und festgelegt.
- Abgaben an das Gemeinwesen
Als Regulator hat der Bund die ElCom (Eidgenössische Elektrizitätskommission) eingesetzt. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.