Strompreise ab 1. Januar 2010
Die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes in der Schweiz hat einerseits das Ziel, die bestehende Versorgungssicherheit der Stromnetze auf Spitzenniveau sicher zu stellen und andererseits Transparenz in der Preisbildung der Energielieferung zu schaffen. Deshalb muss auch das EWB für die Benutzung der vor gelagerten Stromnetze einen Netznutzungspreis entrichten, welcher einer Versorgung mit der gesamten benötigten Strommenge auch bei Ausfall aller eigenen Kraftwerke entspricht. Die dafür anfallenden Mehrkosten ab 1. Januar 2010 haben für alle Kunden des EWB einen Preisaufschlag von 0.7 Rp./kWh zur Folge. Die Einkaufskosten für die Energie haben sich für das EWB ebenfalls erhöht und ergeben eine Steigerung von 9.5 % bezogen auf den im Jahr 2009 geltenden Energiepreis. Im Vergleich zu anderen Versorgungsgebieten in der Schweiz oder auch zum benachbarten Ausland profitieren die Kunden des EWB trotz dieser Änderungen nach wie vor von sehr niedrigen Strompreisen.
Weil das EWB wie der Vorlieferant SAK die Verrechnungsperiode vom bisherigen „hydrologischen Jahr“ (1.10. – 30.9.) auf das Kalenderjahr umstellt, gelten die seit 1.10.2008 aktuellen Preise noch bis zum 31. Dezember 2009.
- Gebundene Kunden
- Freie Kunden (Netzebene 7)
- Freie Kunden (Netzebene 5): SAK Industriestrom
Strompreise ab 1. Oktober 2008
- Gebundene Kunden
- Freie Kunden (Netzebene 7)
- Freie Kunden (Netzebene 5): SAK Industriestrom
Wegen der im StromVG geforderten Kostentransparenz und der Marktfähigkeit besteht jedes neue Stromprodukt aus einem Energieprodukt und einem Netznutzungsprodukt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine direkte Kopplung zwischen dem Energie- und dem Netznutzungsprodukt vorliegt.
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